Category: Finanzen und Kredite
Zuschüsse für Existenzgründer
Gerade für Arbeitslose und Empfänger von ALG II ist es nach wie vor eine gute Alternative, in die Selbstständigkeit zu starten. In wirtschaftlich und finanziell schwierigen Zeiten kann damit gerechnet werden, dass die Existenzgründungen auch weiterhin kontinuierlich ansteigen werden. Aber auch ohne Krisensituationen sind geförderte Existenzgründungen eine gute Alternative. Wer sich selbstständig machen will, braucht zwei Dinge: ein gutes Konzept und finanzielle Mittel. Die stattlichen Zuschüsse für Existenzgründung dienen der Kostendeckung für Beratungen oder dafür, den Lebensunterhalt zu sichern. In manch einem Fall beteiligen sich die Europäische Union, der Bund, die Länder oder auch die Gemeinde des Existenzgründers auch an Investitionen. In jedem Fall müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um nach der Antragstellung den Zuschuss auch genehmigt zu bekommen.
Jungunternehmern der Zukunft stehen Zuschüsse für Existenzgründung zu. Das Einstiegsgeld – das beispielsweise für ALG II Empfänger infrage kommt – wird aber nur für einen begrenzten Zeitraum bewilligt. Es ist möglich, dass die Summe bis an die Höchstsumme der Regelleistung heranreicht. Zusätzlich ist es nach dem Sozialgesetzbuch II mittlerweile möglich, auch Zuschüsse oder Darlehen für Kosten zu beantragen, die im Zusammenhang mit der Existenzgründung stehen. Diese Form der Zuschüsse für Existenzgründung umfasst beispielsweise die Kosten für Betriebsausstattungen wie PC oder Kopierer sowie von Büromöbeln. Sie sind allerdings auf einen festgesetzten Betrag begrenzt.
Sinn dieser Zuschüsse für Existenzgründung ist es, den Menschen die Chance zu erhalten, später auf Dauer keine Sozialleistungen mehr beanspruchen zu müssen. Die Chancen werden durchweg als gut eingestuft. Ein hoher Prozentsatz ist auch nach den ersten Monaten der Förderung immer noch selbstständig.