Category: Beratung
Wichtige Punkte für die Existenzgründung Gastronomie
Bei der Existenzgründung Gastronomie gilt es, einiges zu beachten. Als Erstes muss ein Gewerbeschein und eine Konzession oder Schankerlaubnis beantragt werden. Auch muss beachtet werden, wenn offene Speisen serviert werden, das ein Gesundheitszeugnis vorliegen muss. Sollte die Zapfanlage schon vor Übernahme in Gebrauch gewesen sein, müssen sämtlich Bierschläuche gereinigt werden.
Sollte bei Existenzgründung Gastronomie die Schankwirtschaft der Brauerei gehören, so darf ausschließlich deren Bier ausgeschenkt werden. Je nach Vertrag, Laufzeit und Bindung wird die Förderung der Existenzgründung Gastronomie großzügig ausfallen. So kann es sein, dass viele Gaststätteneinrichtungen den zukünftigen Gastronomen von der Brauerei zur Verfügung gestellt werden. Hierzu zählen der Schanktresen samt Zapfanlage, Wirtschaftsbestuhlung sowie der Erstbestand der Gläserausstattung. Auch wird die künftige Gaststätte in der Regel von der Brauerei durch eine werbewirksame Außenwerbung kenntlich gemacht. Da eine Gaststätte natürlich auch nichtalkoholische Getränke anbietet, werden von Getränkelieferanten oder den Getränkeherstellern teilweise Getränkekühlschränke mit Markenwerbung zur Verfügung gestellt.
Ein weiterer wichtiger Punkt bei der Existenzgründung Gastronomie ist, dass für abgespielte Musik und das Übertragen von Fernsehprogrammen eine Anmeldung erforderlich ist. Darüber hinaus ist es wichtig, dass das Abführen der damit in Verbindung stehenden Gebühren nicht versäumt werden darf. Der Existenzgründer ist dazu verpflichtet, im Gaststättenraum einen Aufzug aus dem Jugendschutzgesetz für jeden ersichtlich auszuhängen.